Aufnahme

Aufnahme in unserem Kindergarten finden bis zu 37 Kinder von einem Jahr bis zum Schulanfänger mit den Betreuungsformen Ganztagesbetreuung und Regelbetreuung.

 

Auswärtige Kinder sind herzlich willkommen!

 

Die Religionszugehörigkeit spielt keine Rolle, dennoch wird erwartet, dass die Familien den christlichen Glauben im Allgemeinen nicht ablehnen und im Speziellen den Angeboten und Aktionen des katholischen Kindergartens offen gegenüberstehen.

 

Um bei Vollbelegung eine gerechte Vergabe zu erreichen, wird über ein Prioritätensystem unter den am Anmeldestichtag für das darauffolgende Kindergartenjahr eingegangenen Anmeldungen die Platzvergabe durchgeführt:

 

Vergabesystem Kindergartenplätze:

  1. Geschwister bereits im Kindergarten Dürnau                                   
  2. Alleinerziehend und berufstätig (mind. 15h/Woche)                      
  3. Berufstätigkeit/Bildungsmaßnahme beider Eltern (beide jeweils mind. 15h/W.) 
  4. Mehrlingskinder       
  • Bei der Platzvergabe werden zuerst Ü3-Kinder berücksichtigt. Sollte nach der Platzvergabe Ü3 noch Kapazität vorhanden sein, werden die Kriterien auf U3-Kinder angewandt.
  • Es gibt keine kindergartenjahrübergreifenden Wartelisten, d.h. die Kinder müssen jährlich neu angemeldet werden.
  • Die Platzvergabe wird mittels eines Punktesystems durch die Kirchenpflege durchgeführt
  • In Sonderfällen kann der Kirchengemeinderat per Mehrheitsentscheid eine Vorrangvergabe feststellen.
  • Unterjährig frei werdende Plätze werden durch die punkthöchsten Nachrücker besetzt. Die potentiellen Nachrücker auf Rang 1 und 2 werden im Anschreiben darauf hingewiesen.
  • Sollte aufgrund Punktgleichheit der Bewerber keine direkte Vergabe möglich sein, erhält das ältere Kind Vorrang.
  • Ein Kindergartenplatz soll als Reserve für eventuelle Schulrückstellungen bis zur Entscheidung über eine Rückstellung (ca. März) unbelegt bleiben. Dieser würde dann mit dem Nachrücker 1 belegt. Dies wird so kommuniziert.
  • Alle Nachweise müssen schriftlich per Attest/Arbeitsvertrag/o.ä. erfolgen.

 

 

Der Aufnahmevertrag bildet den rechtlichen Rahmen für die Betreuung. Dieser wird nach der Platzvergabe durch die Kirchenpflege von der Kindergartenleitung in einem Informationsgespräch mit den Eltern ausgestellt und wird durch die Unterzeichnung des leitenden Pfarrers gültig.

 

Die Platzvergabe basiert auf folgender Zeitschiene:

 

  • Stichtag für die Bereitstellung der Daten bezüglich Einwohnerstatus ist der 01.10. des dem betreffenden Kindergartenjahr vorausgehenden Jahres.
  • Alle Eltern der im kommenden Kindergartenjahr in Frage kommenden Kinder (Alter: ab 2 Jahre) erhalten bis ca. 15.10. die Anmeldeunterlagen zugesandt.
  • Bis 10.11. (Posteingang Pfarrbüro Bad Buchau) hat die vollständige Anmeldung der Eltern zu erfolgen.
  • Bis spätestens 15.12. erfolgt ein schriftlicher Bescheid über die Platzvergabe an die Eltern
  • Ab Januar erfolgen dann die Elterntermine mit der Kindergartenleitung zur Bearbeitung des Kindergartenvertrages und die Festlegung des möglichen Aufnahmetermines durch die Kindergartenleitung.

 

Nach Platzzusage ist eine Aufnahmegebühr über zwei Monatselternbeiträge fällig, die ab Kindergartenbesuch mit den Elternbeiträgen wieder verrechnet wird und nicht erstattbar ist.